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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1778
BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,1778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Planfeststellungsverfahren - Eisenbahn-Ausbaustrecke Nürnberg-Hof - Planungshoheit der Gemeinde - Mittelbare Beeinträchtigung der Schienenanbindung - Schienenverkehrsbedienung - Präklusion

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; AEG § 20 Abs. 2; ; VerkPBG § 1 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2; ; VerkPBG § 5 Abs. 1; ; FernVbV § 1 Nr. 12; ; BSchwAG § 1, Anlage

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 19 GG, Art. 28 GG, § 42 VwGO, § 20 Abs. 2 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 FernVbV, § 1 BSchwAG
    Eisenbahn-Ausbaustrecke Nü.- Ho. ; Planungshoheit der Gemeinde, mittelbare Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde; Schienenanbindung; Schienenverkehrsbedienung; Präklusion

  • archive.org

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes für den Bau der «Schlömener Kurve» durch die Stadt Marktredwitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Mittelbare Beeinträchtigung der Planungshoheit einer Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planungshoheit: Beeinträchtigung durch Bauvorhaben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 1192 (Ls.)
  • DÖV 1999, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermittelt die Planungshoheit einer Gemeinde eine wehrfähige, in die Abwägungsentscheidung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur dann, wenn eine eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung, die allerdings noch nicht verbindlich zu sein braucht, vorliegt und die Störung nachhaltig ist, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat, oder - was hier von vornherein nicht in Betracht kommt - wenn ein großräumiges Vorhaben der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z.B. BVerwGE 84, 209 m.w.N.).

    Diese Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn das Vorhaben der Fachplanung - wie hier - außerhalb des Gemeindegebietes liegt (BVerwGE 84, 209 ).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98
    Hierfür trägt die Gemeinde die Darlegungslast (BVerwGE 100, 388 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98
    Die zentralörtliche Funktion einer Gemeinde ist nicht Ausfluß ihrer Planungshoheit, sondern wird der Gemeinde durch außergemeindliche Planungsträger zugewiesen (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 15.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98
    Die Anforderungen an diese Sachentscheidungsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 -).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98
    Ob der Klägerin aufgrund der Auswirkungen des Bauvorhabens ein Recht auf Beteiligung und Anhörung im Planfeststellungsverfahren zustand (vgl. BVerwGE 81, 95 ), bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98
    Bloß allgemeine Auswirkungen eines Vorhaben auf die "Wirtschaftsstruktur" einer Gemeinde berühren ihre Planungshoheit nicht (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 = NVwZ 1997, 904).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98
    Daß das planfestgestellte Bauvorhaben "Schlömener Kurve" nicht auf der vorhandenen Stammstrecke Nürnberg - Marktredwitz - Hof liegt, ist ohne Bedeutung, weil die genannten Vorschriften keine Aussage über den genauen Verlauf der Strecke zwischen Nürnberg und Hof treffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 m.w.N.) und das Bauvorhaben nach dem Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses und letztlich auch nach den Befürchtungen der Klägerin gerade dazu dient, zumindest einen Teil des Fernverkehrs der Verbindung Dresden - Nürnberg zukünftig über das Gebiet der Beigeladenen zu 2 und die Schlömener Kurve zu führen.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04

    Naturschutzrecht ist gemeindefreundlich anzuwenden

    Da die Schutzgebietsausweisung nahezu das gesamte Gemeindegebiet erfasst und im Wesentlichen nur den vorhandenen Baubestand ausgenommen hat, ist die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Planungshoheit jedenfalls hinsichtlich der die Ortslage umgrenzenden Schutzgebietsflächen hinreichend dargetan (vgl. zur Beachtlichkeit der Planungshoheit im Fachplanungsrecht: BVerwGE 74, 124 [132]; 100, 388 [394]; UPR 1998, 459).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

    Denn gegenüber der Zulassung von Fachplanungsvorhaben im Sinne von § 38 BauGB kann die Gemeinde sich nur auf die gerechte Abwägung ihrer eigenen abwägungsbeachtlichen Belange berufen, insbesondere die Rücksichtnahme auf ihre eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung geltend machen (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998, UPR 1998, 459; Urteil vom 9. Februar 2005, NVwZ 2005, 813).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 5 S 1712/99

    Änderung der Plangenehmigung für den Neubau eines Außenbahnsteigs eines Bahnhofs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Gerichtsbescheid v. 27.07.1998 - 11 A 10.98 - m.w.N., UPR 1998, 459) vermittelt die Planungshoheit einer Gemeinde eine wehrfähige, in die Abwägungsentscheidung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur dann, wenn eine eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung, die allerdings noch nicht verbindlich zu sein braucht, vorliegt und die Störung nachhaltig ist, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat, oder wenn ein großräumiges Vorhaben der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht; hierfür trägt die Gemeinde die Darlegungslast.

    Selbst wenn man aber von nachteiligen Auswirkungen - welcher Art auch immer - durch eine unterstellt verminderte Benutzung der Bahn in Folge des Wegfalls der beiden Aufzüge ausgehen wollte, handelte es sich allenfalls um mittelbare Auswirkungen, die ein Abwehrrecht der Klägerin gegen die fremde Fachplanung nicht begründen könnten (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid v. 27.07.1998 - 11 A 10.98 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

    Hierfür trägt die Gemeinde die Darlegungslast (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998 - 11 A 10.98 -, NuR 99, 630, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1998 - 20 D 124/96
    Vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998 - 11 A 10.98 -, S. 8 des Entscheidungsabdrucks; Urteil vom 27. August 1997 - 11 A 18.96 -, UPR 1998, 112; Urteil vom 27. März 1992, a.a.O., S. 100.

    BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998 - 11 A 10.98 -, S. 8 des Entscheidungsabdrucks m.w.N.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08

    Veränderter Schallschutz an der ICE-Strecke Köln - Frankfurt/M. bei Görgeshausen

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Planungshoheit einer Gemeinde eine wehrfähige, in die Abwägungsentscheidung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur dann vermittelt, wenn eine eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung vorliegt und durch das Fachplanungsvorhaben nachhaltig, das heißt durch unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art, gestört werden kann (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998, UPR 1998, 459).
  • VG Gießen, 21.07.2008 - 1 K 834/08

    Abweichung vom Regionalplan

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine bereits hinreichend, z.B. in Bauleitplänen zum Ausdruck gekommene gemeindliche Planung nicht mehr verwirklicht werden könnte oder infolge unterlassener Schutzvorkehrungen oder -anlagen nachträglich geändert werden müsste oder ein großer Teil der Gemarkung der Gemeinde von der Planung erfasst wird (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30.05.1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256 = NVwZ 1984, 718; Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 95 = NVwZ 1989, 750; Urteil vom 15.03.1989 - 4 NB 10.88 -, BVerwGE 81, 307 = NVwZ 1989, 654; Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464; Urteil vom 12.12.1996 - 4 C 14.95 -, NVwZ 1997, 904; Gerichtsbescheid vom 27.07.1998 - 11 A 10.98 -, UPR 1998, 459; Urteil vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96 = NVwZ 1993, 364; Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388 = NVwZ 1997, 169).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 8 S 545/02

    Kollidierende Bauleitplanung und Fernstraßenplanung - kommunale Planungshoheit

    Allerdings kann der Planungsträger der bereits weiter gediehenen Planung, die noch nicht Verbindlichkeit erlangt haben muss, nur dann die spätere Planung abwenden, wenn die durch diese eintretende Störung nachhaltig ist, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat, oder - was hier von vornherein nicht in Betracht kommt - wenn ein großräumiges Vorhaben der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.7.1998 - 11 A 10.98 - UPR 1998, 459; Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96, 100; Gerichtsbescheid des Senats vom 7.4.1997 - 8 S 2550/96 - VBlBW 1997, 387, 388 jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 A 3360/89
    Es mag zwar sein, dass die von der Klägerin angesprochenen Veränderungen von Quantität und Qualität des an ihrem Grundeigentums vorbeiführenden Schienenverkehrs erst durch die Gesamtheit der im Raum Offenbach am Main ab 1989 planfestgestellten Vorhaben ermöglicht oder zumindest begünstigt werden; sie sind aber keine notwendigen Folgen der den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits bildenden Planfeststellungsbeschlüsse, sondern lediglich mittelbar-faktische Auswirkungen planerischer Entscheidungen, denen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O. sowie Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998 - 11 A 10.98 -, Seite 10 des amtlichen Umdrucks) keine Relevanz für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung beizumessen ist.
  • VG Gießen, 19.03.2007 - 1 E 1785/06

    Abweichung vom Regionalplan; Abwehrrecht der betroffenen Gemeinde

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine bereits hinreichend, z.B. in Bauleitplänen zum Ausdruck gekommene gemeindliche Planung nicht mehr verwirklicht werden könnte oder infolge unterlassener Schutzvorkehrungen oder -anlagen nachträglich geändert werden müsste oder ein großer Teil der Gemarkung der Gemeinde von der Planung erfasst wird (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30.05.1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256 = NVwZ 1984, 718; Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 95 = NVwZ 1989, 750; Urteil vom 15.03.1989 - 4 NB 10.88 -, BVerwGE 81, 307 = NVwZ 1989, 654; Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464; Urteil vom 12.12.1996 - 4 C 14.95 -, NVwZ 1997, 904; Gerichtsbescheid vom 27.07.1998 - 11 A 10.98 -, UPR 1998, 459; Urteil vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96 = NVwZ 1993, 364; Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388 = NVwZ 1997, 169).
  • VG Koblenz, 13.07.2006 - 1 K 2498/05

    Zulassung des Tagebaus Â"MartaÂ' noch offen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98   

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BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,2742)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,2742)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,2742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Planfeststellungsverfahren - Eisenbahn-Ausbaustrecke Nürnberg-Hof - Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde - Abwägungsgebot - Schienenanbindung - Schienenverkehrsbedienung - Präklusion

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 28 GG, § 42 VwGO, § 18 AEG, § 20 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 FernVbV, § 1 BSchwAG
    Planungshoheit/Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde; Schienenanbindung/Schienenverkehrsbedienung

  • rechtsportal.de

    Recht des Schienenverkehrs - Änderung des Schienennetzes und gemeindliche Planungshoheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 225
  • DÖV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermittelt die Planungshoheit einer Gemeinde eine wehrfähige, in die Abwägungsentscheidung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur dann, wenn eine eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung, die allerdings noch nicht verbindlich zu sein braucht, vorliegt und die Störung nachhaltig ist, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat, oder - was hier von vornherein nicht in Betracht kommt - wenn ein großräumiges Vorhaben der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z.B. BVerwGE 84, 209 (215) [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86] m.w.N.).

    Die Anwendung dieser Grundsätze ist nicht auf Vorhaben der Fachplanung innerhalb des Gemeindegebietes beschränkt (BVerwGE 84, 209 (215) [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86]).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Hierfür trägt die Gemeinde die Darlegungslast (BVerwGE 100, 388 (394) [BVerwG 21.03.1996 - 4 C 26/94] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Die Anforderungen an diese Sachentscheidungsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 -).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Daß das planfestgestellte Bauvorhaben "Schlömener Kurve" nicht auf der vorhandenen Stammstrecke Nürnberg - Marktredwitz - Hof liegt, ist ohne Bedeutung, weil die genannten Vorschriften keine Aussage über den genauen Verlauf der Strecke zwischen Nürnberg und Hof treffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 m.w.N.) und das Bauvorhaben nach dem Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses und letztlich auch nach den Befürchtungen der Klägerin gerade dazu dient, zumindest einen Teil des Fernverkehrs der Verbindung Dresden - Nürnberg zukünftig über das Gebiet der Beigeladenen zu 2 und die Schlömener Kurve zu führen.
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95

    UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Verfahrensfehlern im Planfeststellungsverfahren kommt nur dann rechtliche Bedeutung zu, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 - Buchholz 451.90 Nr. 141 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

    Die Anforderungen an diese Sachentscheidungsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (z.B. Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120 S. 56).
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06

    Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche

    Die Anforderungen an diese Sachurteilsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. etwa Urteil vom 27. Oktober 1998 BVerwG 11 A 10.98 Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120 S. 56 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem

    Die gemeindliche Planungshoheit ist betroffen, wenn eine eigene, hinreichend konkrete und verfestigte Planung der Gemeinde, die allerdings noch nicht verwirklich zu sein braucht, vorliegt und diese durch die überörtliche Maßnahme nachhaltig gestört wird, d. h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art vorliegen (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1998, 11 A 10-98, NVwZ-RR 1999, 225, 226; Urteil vom 15.12.1989, 4 C 36/86, BVerwGE 84, 209, 215).

    Die Anwendung dieser Grundsätze ist einerseits nicht auf Vorhaben innerhalb des Gemeindegebietes beschränkt, andererseits darf der überörtliche Hoheitsträger aber nicht durch uferlose Ausdehnung seiner Abwägungspflichten überfordert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1998, 11 A 10-98, NVwZ-RR 1999, 225, 226).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 16.99

    Rechtsschutz gegen Abflugrouten

    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Festlegung einer Abflugstrecke durch das

    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 16.06
    Die Anforderungen an diese Sachurteilsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. etwa Urteil vom 27. Oktober 1998 BVerwG 11 A 10.98 Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120 S. 56 m.w.N.).
  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 1601/15

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts;

    Die Klagebefugnis kann jedoch verneint werden, wenn es offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise möglich erscheint, dass die streitgegenständliche Genehmigung die Klägerin in einem subjektiven Recht verletzt (BVerwG, Urteil v. 27.10.1998 - 11 A 10/98, juris Rn. 14).
  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 797/16

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts

    Die Klagebefugnis kann jedoch verneint werden, wenn es offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise möglich erscheint, dass die streitgegenständliche Genehmigung die Klägerin in einem subjektiven Recht verletzt (BVerwG, U. v. 27.10.1998 - 11 A 10/98, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 26.02.2001 - 4 B 15.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche

    Eine abwägungserhebliche Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deshalb dann gegeben sein, wenn die angegriffene Planung eine bereits hinreichend bestimmte und konkretisierte Planung der Gemeinde nachhaltig stören kann und dies unberücksichtigt geblieben ist (vgl. etwa Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 = NVwZ 1997, 684; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ; Beschluss vom 5. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 8.96 - NVwZ-RR 1997, 339; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120 = NVwZ-RR 1999, 225).
  • VG Gießen, 01.04.2009 - 8 K 2158/08

    Fahrschulprüfort

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 20 A 3644/98
  • VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02
  • VG Augsburg, 30.03.2023 - Au 9 K 22.1393

    Gerichtsbescheid, Drittanfechtung einer Gemeinde, beschränkte Erlaubnis zur

  • VG Augsburg, 22.05.2023 - Au 9 K 22.1919

    Altrecht, Änderung der Benutzungsanlage, Genehmigungserfordernis,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1998 - 11 A 10.98   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 18.05.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,17285)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,17285)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,17285)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.04.1998 - 11 A 10.98   

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https://dejure.org/1998,17863
BVerwG, 01.04.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,17863)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,17863)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,17863)
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